Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Lieferscheine – mit iflow auf der sicheren Seite
Mit dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II), das am 1. Januar 2017 in Kraft trat, wurden die Aufbewahrungspflichten für Lieferscheine neu geordnet.
- Empfangene Lieferscheine: Wenn sie nicht als Buchungsbelege dienen, endet die Aufbewahrungspflicht mit dem Erhalt der entsprechenden Rechnung.
- Versandte Lieferscheine: Wenn sie nicht als Buchungsbelege dienen, endet die Aufbewahrungspflicht mit dem Versand der entsprechenden Rechnung.
Damit ist zwingend zu beachten, dass Lieferscheine, die als Buchungsbelege verwendet werden oder auf die in Rechnungen Bezug genommen wird, weiterhin für zehn Jahre aufzubewahren sind.
Gerne beraten wir Sie und zeigen Ihnen, wie Sie eingehende und ausgehende Lieferscheine mit iflow organisieren und sicher archivieren können. Nehmen Sie einfach über das Kontaktformular zu uns auf.