Die E-Rechnungspflicht tritt ab 01.01.2025 im B2B-Bereich in Kraft!

Das Wachstumschancengesetz wurde nach einigen Verzögerungen am 22. März 2024 vom Bundesrat final angenommen. Neben Änderungen u.a. in den Bereichen Abschreibungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, GWG-Grenzen, Verpflegungsmehraufwände und Reisekostenpauschalen, ist es vor allem die Einführung der E-Rechnung für den Geschäftsverkehr im B2B-Bereich, die maßgeblich Unternehmen veranlasst, sich technisch und organisatorisch hierauf einzustellen.

Was ist eine E-Rechnung

E-Rechnungen zeichnen sich im Wesentlichen dadurch aus, dass diese Rechnungen vollständig elektronisch verarbeitet werden können. Dieses umfasst die Erstellung, den Versand, die Verarbeitung auf Empfängerseite und die Archivierung. Das bedeutet, dass hierfür Rechnungen nicht mehr als Papier sondern als Datei an den Empfänger versandt werden. Diese Datei enthält u.a. die klassischen Rechnungsinformationen wie z.B. Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung und Beträge in einer elektronischen Form, die es dem Empfänger ermöglicht diese Rechnungsinformationen auf elektronischen Wege automatisiert auszulesen und zu verarbeiten. Um dieses zu ermöglichen ist ein einheitlich standardisiertes Format vorgegeben.

Mit dem E-Rechnungsgesetz des Bundes hat Deutschland die EU-Richtlinie für E-Rechnungen umgesetzt und definiert wesentliche Vorgaben für die Umsetzung von elektronischen Rechnungen. Demnach ist eine elektronische Rechnung eine Rechnung,

  • die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird,
  • wobei das elektronische Format eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Zudem hat die europäische Normungsorganisation CEN ein Datenmodell für die Norm EN 16931 erarbeitet.

Auf dieser Norm basieren unter anderem die Formate  XRechnung und ZUGFeRD

Was bedeutet das für Unternehmen

im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen gibt es bislang keine Pflicht zur E-Rechnung. Sie können Papierrechnungen nutzen oder in Abstimmung mit ihren Vertragspartner:innen ein rein elektronisches Rechnungsformat wie die XRechnung.

Dieses ändert sich ab dem 1. Januar 2025: Ab diesem Zeitpunkt sind Unternehmen im B2B-Bereich grundsätzlich dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen.

Welche Fristen sind zu beachten

ab 01.01.2025: Unternehmen sind im B2B-Bereich grundsätzlich dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen

Übergangsregelung

  • Bis zum 31. Dezember 2026 Papier- und PDF-Rechnungen weiterhin erlaubt, wenn der:die Rechnungsempfänger:in zustimmt
  • Bis 31. Dezember 2027 sind diese Rechnungsarten im B2B-Geschäftsverkehr auch noch erlaubt, wenn der Vorjahresumsatz des:der Rechnungsausstellenden nicht mehr als 800.000 Euro beträgt.
  • Ab 2028 gilt die Pflicht dann schließlich für alle Unternehmen im geschäftlichen Verkehr mit anderen Unternehmen.